Prüfingenieur für Brandschutz - Aufgaben und Tätigkeit
Der Prüfingenieur für Brandschutz ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise bei den meisten Bauobjekten, etwa für Wohn- und Bürogebäude verantwortlich. Immer erforderlich sind diese Nachweise bei Sonderbauten wie Hochhäuser, Gaststätten oder Kindergärten und Schulen. Die Bescheinigungen sind integraler Bestandteil von Bauanträgen für die Errichtung, Umbau und/oder, Umnutzung von Gebäuden. Im Brandschutznachweis werden alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, wie etwa Fluchtwege, Standorte von Feuerlöschern, Brandschutztüren und Feuerwehrzufahrten detailliert aufgelistet und bestätigt. Die Nachweise werden von der zuständigen Baubehörde benötigt, um in eigener Verantwortung unter anderem die Einhaltung von Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, zu überprüfen. Die Tätigkeit des Prüfingenieurs für Brandschutz beschränkt sich aber nicht nur auf die Prüfung und Testierung der Brandschutznachweise. Darüber hinaus hat er die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr zu beurteilen und die gesamte Bauausführung von der Planung über die Realisierung bis zur Endabnahme anhand der von ihm testierten Nachweise zu überwachen. Die Beauftragung eines Prüfingenieurs für Brandschutz erfolgt durch die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörde. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen von dieser Regelung möglich. Abhängig vom Standort des Bauobjekts kann bei kleineren Bauvorhaben ein Brandschutzprüfingenieur auch vom Bauherrn selbst beauftragt werden.
Qualifikation und Anerkennung
Für die Qualifikation ist das Bestehen einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss zwingende Voraussetzung. Als Prüfingenieur für Brandschutz darf nur tätig werden, wer durch eine dazu ermächtigte Anerkennungsbehörde entsprechend anerkannt wurde. Das sind üblicherweise Architekten- oder Ingenieurkammern oder Bauministerien. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind insbesondere der erfolgreiche Abschluss an einer deutschen Hochschule in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder alternativ ein Studiengang mit Schwerpunkt Brandschutz. Eine Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ist gleichwertig. Hinzu kommen mindestens fünf Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Erstellung von Gebäuden vor allem auch Sonderbauten mit höheren Anforderungen an den Brandschutz oder deren Prüfung. Ferner fundiertes Wissen in den Bereichen des Abwehrbrandschutzes, des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauobjekten und des anlagentechnischen Brandschutzes. Des Weiteren Kenntnisse über sämtliche an neue und bestehende Gebäude zu stellende Anforderungen zur Gewährleistung von Sicherheit, Gesundheit und den Schutz der Umwelt. Diese Anerkennungsvoraussetzungen werden durch den Prüfungsausschuss kontrolliert und bescheinigt. Eine zusätzliche Bedingung für die Ausübung der Arbeit als Brandschutzprüfingenieur ist eine zweimal im Jahr zu erneuernde Haftpflichtversicherung gegen Schäden aus der beruflichen Tätigkeit. Üblich ist dabei eine Haftsumme für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, der Prüfingenieur für Brandschutz gewährleistet mit seiner Tätigkeit eine ordnungsgemäße brandschutztechnische Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Mit seiner fachlichen Kompetenz stellt er die qualitative Umsetzung des jeweiligen Bauprojekts im Bereich Brandschutz sicher. Die Aufgaben und Tätigkeiten eines Brandschutzprüfingenieurs sind sehr wichtig für unsere Gesellschaft und die Sicherheit.