Verstopfte Abflüsse, tropfende Wasserhähne: Oft hilft nur der Klempner Notdienst
In den meisten Fällen passiert es ausgerechnet am Wochenende. Der Wasserhahn tropft unaufhörlich, die Toilette ist verstopft oder das Wasser in der Spüle weigert sich, den Weg durch das Abflussrohr zu nehmen. Guter Rat ist dann teuer.
Viele dieser eher kleineren technischen Probleme können auch handwerklich unbedarfte Menschen meist noch selber lösen. Mit der guten alten Saugglocke, auch Pümpel genannt, lassen sich zumindest kleinere Verstopfungen schnell lösen. Notfalls ist es auch kein großes Unterfangen, bei einem verstopften Waschbecken oder Spüle, den Siphon zu demontieren und zu reinigen.
Bleiben die eigenen Versuche ohne Erfolg oder ist das Problem von größerer Natur, schafft ein professioneller Klempner Notdienst Abhilfe, beispielsweise die HNZ - Handwerker Notdienstzentrale Hamburg. Die meisten Sanitärfirmen bieten solche Notdienste nicht nur an Wochenenden, sondern auch 24 Stunden am Tag an.
## Wer die Kosten übernimmt
Verständlicherweise sind die Dienste eines Klempner Notdienstes nicht umsonst. Und schnell stellt sich somit auch die Frage, wer die entstandenen Kosten trägt, sofern man nicht der Eigentümer ist, sondern in einem Mietverhältnis lebt.
Zunächst sollte der Mieter einer Wohnung das Ausmaß des Schadens bestimmen. Handelt es sich nur um einen kleineren Schaden, wie etwa einem undichten Wasserhahn oder einer kleineren Verstopfung, ist die Sachlage meist klar. Hierbei handelt es sich um übliche Verschleißerscheinungen, welche bei der Nutzung einer Wohnung entstehen. Sofern der Mieter nicht direkt für das Entstehen eines Mangels verantwortlich ist und im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist, muss der Vermieter die Rechnung für den Klempner Notdienst bezahlen, da dieser auch für die allgemeine Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist.
Ist das Problem größer, wie etwa eine tiefe Verstopfung im Entwässerungssystem des Hauses oder gar ein Rohrbruch oder eine undichte Wasserleitung, wird die Sachlage komplizierter.
Zunächst ist es als Mieter wichtig zu wissen, dass bei derartigen Schäden eine Anzeigepflicht besteht. Der Mieter ist folglich verpflichtet, den Vermieter über Mängel sofort zu unterrichten. Juristisch ausgedrückt dient dies dem Schutz der Mietsache, also der Wohnung beziehungsweise des Hauses. Erfolgt die Anzeige nicht oder zu spät und es entstehen Folgeschäden, wie etwa Wasserschäden bei einem Rohrbruch oder einer undichten Leitung, können sehr schnell hohe Schadensersatzforderungen für den Mieter entstehen.
## Wer trägt die Schuld für Schäden und Mängel
Bei größeren Schäden steht schnell auch die Schuldfrage im Mittelpunkt und damit auch die Frage, wer die Kosten trägt. Muss ein Klempner Notdienst etwa eine verstopfte Abwasserleitung reinigen und es kommen Unmengen an Feuchttücher zum Vorschein, die offenkundig vom Mieter stammen, kann es für diesen schnell teuer werden. In solchen Fällen sollte der Mieter sich vom Mieterbund oder dem örtlichen Mieterverein beraten lassen.